Die Möglichkeiten der Handysignatur werden immer mehr und mehr. Schriftstücke können rechtsverbindlich unterschrieben werden (selbst Gerichtsgutachten werden bereits damit "amtlich" gemacht). Login bei der Sozialversicherung, Finanzamt, Anforderungen von Wahlkarten, Anforderung von einem Strafregisterauszug (ist billiger) können mit der Handysignatur durchgeführt werden.
Seit 2017 bin ich berechtigt, die Aktivierung der Handysignatur bzw. Bürgerkarte durchzuführen. Sie benötigen ein Mobiltelefon mit österreichischer Rufnummer sowie einen gültigen Lichtbildausweis. Diese Dienstleistung kann ich jederzeit und ortsunabhängig durchführen – Sie sind an keine Bürozeiten gebunden! Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher einen Termin mit mir.
Ausländische Staatsbürger haben die Möglichkeit, eine Handysignatur zu erhalten. Voraussetzung für die Handysignatur bzw. Bürgerkarte ist ein Eintrag im österreichischen Melderegister (ZMR) oder Ersatzmelderegister (ERnP). Um eine Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) vornehmen zu können, bitten wir Sie folgende Dokumente per E-Mail an
Sobald die Eintragung in das Ergänzungsregister erfolgreich durchgeführt wurde, werden Sie verständigt.
Anschließend können Sie Ihre Handysignatur bei mir aktivieren. Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an »» 0664 10 00 848.
Hans Tinhof Straße 9
7000 Eisenstadt
Österreich
+43 664 10 00 848
Wir bitten um Terminvereinbarung.