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Österreichisches Umweltzeichen: Neue Richtlinien

Viele Mythen ranken sich derzeit um die neuen Richtlinien des "Österreichischen Umweltzeichens" für Druckereien. Wir schaffen Klarheit!

Vorweg: Ein Umstieg auf ein "anderes" Umweltlabel erscheint auf keinen Fall sinnvoll. Sind doch das Österreichische Umweltzeichen und das Europäische Umweltzeichen die einzigen Umweltlabel in Österreich, das bei der Auftragsvergabe eine Relevanz haben kann. Beide Umweltzeichen entsprechen der ISO 14024! Andere Umweltlabels stehen meistens nicht für eine ganzheitlich umweltschonende Druckproduktion. Ebenso sind bei anderen Umweltlabels die Standards nicht transparent oder es mangelt gravierend an der neutralen Prüfstelle.

  1. Bis wann müssen die Richtlinien umgesetzt sein?
    Die neuen Richtlinien müssen nachweislich bis 31. Mai 2022 umgesetzt (Bestätigung durch eine Prüfstelle) werden. Da die neuen Richtlinien schon seit 1. Jänner 2021 in Kraft sind, beträgt die Übergangsfrist 18 Monate.

  2. Sind die Richtlinien wirklich so streng, dass mein Betriebe Sorge haben muss, das UWZ zu verlieren? 
    Klares Nein! Die Richtlinien betreffen hauptsächlich
    1. Die Einhaltung der bestehenden Gesetze!
    2. Reduzierung von Abfallmengen - das freut die Brieftasche.
    3. Verringerung der verflüchtigenden Kohlenwasserstoffe.
    4. Eine Überprüfung der Druckluftanlage (wenn vorhanden) - auch hier sind viele Einsparungspotenziale gegeben.

Intensiver sind die Lieferanten betroffen! So muss jetzt ein Nachweis der Deinkbarkeit der Druckfarbe vorgelegt werden. Diese Anforderung besteht schon seit 2013 (!) wurde aber bis dato nicht exekutiert. Eine größere Herausforderung ist die Anforderung, dass die Kombination von Papier + Druckfarbe + Dispersionslack Deinkbar ist. Diese Anforderung können nur die Hersteller meistern! Und - wichtig zu wissen: Das betrifft nicht nur den österreichischen Markt! Bei den Vergabekriterien des "Blauen Engel" gibt es ebenfalls diese Anforderung!