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Bestellungsdekret: Fachexperte der Ingenieurszertifizierung

Erfreulich! Am 4. Juli 2022 habe ich das Bestellungsdekret erhalten! Ich wurde für weitere 5 Jahre als Fachexperte der Ingenieurszertifizierung für verschiedene Fachbereiche bestellt. 
Die Ingenieurszertifizierung: Wurde im Jahr 2017 gesetzlich neu verankert! Neu ist, dass für die Erlangung des Titels "Ingenieur / Ingenieurin" ein Fachgespräch durchgeführt werden muss. Das Fachgespräch wird von 2 Fachexperten durchgeführt. Erst nach positiver Beurteilung darf der Titel  "Ingenieur / Ingenieurin" geführt werden. Dieser Titel ist natürlich eintragsfähig in den persönlichen Dokumenten. Diese Regelung gilt im übrigen auch für alle Absolventen von Höheren Technischen Lehrschulen (HTL). 

Kommentar:
Diese Form der Zertifizierung ist eine Überprüfung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Wichtig ist somit eine nachweislich praktische Tätigkeit! Wurde der Titel "Ing. / Ing.in" automatisch nach 3jähriger Praxis verliehen, so muss nunmehr ein Nachweis der "Ingenieursmässigen" Leistungen erbracht werden! Dieser Nachweis wird im Antragsverfahren schriftlich dargelegt. Im Fachgespräch werden die Ingenieursmässigen Leistungen evaluiert. Das Fachgespräch ist kein "Durchwinken"! Im Laufe meiner bisherigen Praxis hat es auch Antragswerber gegeben, die diesen Nachweis nicht im erforderlichen Ausmaß vorlegen konnten. Es wurde leider keine positive Bewertung abgegeben. Die Durchführung des Fachgespräches obliegt verschiedenen Organisationen, z.B. WIFI oder BFI. Nähere Informationen gerne auch auf Anfrage.

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