Gerichtssachverständiger
Begriffsbestimmung
Sachverständige wirken in einem Gerichtsverfahren (Verwaltungsverfahren, Strafverfahren) an der Sachverhaltsermittlung mit. Aus den bereits aktenkundigen oder erst zu erhebenden Tatsachen und aufgrund ihres besonderen Fachwissens werden Schlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Umständen gezogen, die ihrerseits der Behörde eine Schlussfolgerung auf die entscheidungsrelevanten Tatsachen ermöglichen oder erleichtern.
Der Sachverständige erstellt zuerst einen Befund; das ist die Zusammenfassung der bekannten und/oder von ihm erst zu ermittelnden Tatsachen. Darauf stützt er sein Gutachten; das ist das fachliche Urteil darüber, welche Tatsachen aus dem Befund erschlossen werden können.
Bestellung eines Sachverständigen:
In Österreich werden die Sachverständigen vom Gericht in der Regel aus der Liste der allgemein beeideten Sachverständigen ausgewählt. Bei der Formulierung des Auftrags an den Sachverständigen kann von den Parteien bereits wesentlicher Einfluss auf das weitere Verfahren und auch auf die Kosten der Begutachtung genommen werden. Die Kosten für die Tätigkeit des Sachverständigen sind im Gebührenanspruchsgesetz festgelegt.
Harald Sexl
Ist seit 2006 zum allgemein beeideten und gerichtlich Zertifzierten Sachverständigen in 3 Fachbereichen bestellt. Diese Fachbereiche sind: Gesamtes Druckereiweisen und sonstige graphischen Arbeiten; Buchbindearbeiten; Buchhandel. Siehe auch sdgliste.justiz.gv.at