Digitaldruckmaschinen: Vorsicht bei Vertragsunterzeichnung!
Zu einer Vorsicht bei der Anschaffung von Digitaldruckmaschinen rät der Prüfer für das Österreichisches Umweltzeichen!
Es ist nicht angenehm was manche Vertreter von Firmen für Versprechungen machen, nur damit Digitaldruckmaschinen verkauft werden. 3 Beispiele sind hier angemerkt, welche zu absoluten Problemen in Betrieben führen!
Fall 1: Der Vertreter einer Digitaldruckmaschine - F**** - beteuert, dass das System den Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichen entspricht! Auf diese Aussagen sind leider mehrere Firmen aufgesessen! Um eine Freigabe für Digitaldruckmaschinen auf Tinten-Druck-Basis zu bekommen müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Eine ganz wichtiges Kriterium ist die Vorlage eines "Deinkbarkeitsnachweises". Dieser Nachweis ist unbedingt erforderlich! Hier ist so mancher Aussendienstler sehr kreativ! Im Endeffekt müssen die bisherigen Deinkbarkeitsnachweise zurückgewiesen werden, da diese nicht gem. der Richtlinien durchgeführt worden sind! Das bedeutet: Die Maschine kann nicht freigegeben werden!
Empfehlung des Experten: Bevor Sie den Vertrag unterschreiben holen Sie eine Freigabe von der Prüfstelle ein! Nur damit haben Sie die Gewissheit, dass Sie keine bösen Überraschungen haben!
Fall 2: Auch hier hat der Vertreter der Firma C*** glaubhaft mitgeteilt, dass das System den Richtlinien des UWZ entsprechen würde. Die Firma P** hat ja auch so ein System installiert. Nach Recherche musste festgestellt werden, dass die Firma P*** ja überhaupt keine UWZ-Lizenz hat. Seitens der Firma C*** hat der Vertreter Sicherheitsdatenblätter vorgelegt. Schon alleine aufgrund der Sicherheitsdatenblätter ist KEINE Konformität zu den Richtlinien gegeben. Eine Freigabe kann und wird nicht erfolgten!
Glück: Der Umweltzeichen-Beauftragte hatte sich VOR Vertragsunterzeichnung an den Sachverständigen gewendet! Ein Schaden konnte vermieden werden!
Fall 3: Der Verteter der Firma A*** überzeugt, dass ein neuartiges Druckplattenentwicklungssytem wesentlich besser ist. Die Gummierung ist jedoch mit Gefahrenkennzeichnungen ausgezeichnet. Gefahr für Menschen und Umwelt ist gegeben. Die höchstzulässigen Werte sind teilwese um bist zu dem 20fache überschritten. Entgegen der Bewertung der Prüfstelle wird das neue System in der Druckerei dennoch installiert. Der Lizenzgeber des Umweltzeichens hat klar festgestellt, dass diese Gummierung nicht den Richtlinien entspricht und somit auch nicht eingesetzt werden darf.
Nicht gut gehandelt hat hier die Druckerei, die trotz negativer Bewertung das System umgebaut hat und die Gummierung eingesetzt hat.
Kurzfassung:
»Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang«, dichtete einst Friedrich Schiller. In diesem Aritkel wird anhand von Beispielen aufgezeigt, welche Folgen die Anschaffung von Maschinen haben kann, ohne vorherige (zumindest kostenlose) Prüfung durch eine authorisierte Prüfstelle.
Kommentar:
In vielen Fällen werden Kunden von den Lieferaten mit den neuesten Technologien von Maschinen begeistert. Leider kommt es immer wieder zu einem bösen "Erwachen" wenn erst nach Anschaffung die Prüfstelle mit einer Bewertung beauftragt wird. Fehler, die sich vorher vermeiden lassen, ein nachträgliche Korrektur ist meistens leider nicht möglich oder nur mit Rückbaumaßnahmen verbunden.