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Abfallwirtschaftskonzept (ABWK)

In vielen österreichischen Unternehmen ist das Abfallwirtschaftskonzept gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bildet das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), das verlangt, dass Unternehmen alle sieben Jahre ihr Abfallwirtschaftskonzept evaluieren und gegebenenfalls überarbeiten müssen.

Ein solches Konzept dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – es bietet auch eine wertvolle Grundlage für den verantwortungsvollen und ressourcenschonenden Umgang mit Abfällen im Betrieb. Besonders bei einer behördlichen Überprüfung ist es wichtig, eine nachvollziehbare und aktuelle Dokumentation vorlegen zu können. Zudem ist ein vollständiges und aktuelles Abfallwirtschaftskonzept eine zwingende Voraussetzung für die Erlangung des Österreichischen oder Europäischen Umweltzeichens. Ohne diese Unterlage ist eine Zertifizierung nicht möglich.

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihres Abfallwirtschaftskonzepts mit praxisnaher Anleitung und Fachwissen aus vielen Jahren Erfahrung in unterschiedlichsten Betrieben. Gemeinsam mit Ihnen erfasse ich die erforderlichen Daten, analysiere die bestehenden Abläufe und entwickle eine klare, nachvollziehbare Struktur – angepasst an die Anforderungen Ihres Unternehmens.

Mit meiner Begleitung an Ihrer Seite sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden typische Fehlerquellen. So setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben effizient um und behalten gleichzeitig den Überblick über Ihre abfallwirtschaftlichen Maßnahmen.

Warten Sie nicht, bis die Behörde anklopft oder die Zertifizierungsstelle Nachweise verlangt. Rufen Sie jetzt an oder schreiben Sie mir eine WhatsApp-Nachricht – sichern Sie sich rechtzeitig ab und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Abfallwirtschaftskonzept professionell aufstellen oder aktualisieren.

Die aktuelle Gesetzeslage zum Thema finden Sie im Abfallwirtschaftsgesetz unter: https://www.ris.bka.gv.at