Beweissicherung
Die Beweissicherung erfolgt entweder
- auf Anordnung eines Gerichts oder
- im Auftrag privater Parteien.
Sie bezieht sich ausschließlich auf meine objektiven Wahrnehmungen und erlaubt keine Rückschlüsse auf den gesamten Prozess (Auftrag oder Umfang). Ich gehe davon aus, dass alle von mir gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und sämtliche Informationen korrekt bereitgestellt werden. Zur Dokumentation werden Fotografien oder Audiodokumente angefertigt. Eine Bewertung oder Interpretation der Sachlage erfolgt ausdrücklich nicht.
Beispiele:
Ein Auftraggeber bemängelt während der laufenden Produktion die Qualität. Zur Beweissicherung werden unverzüglich alle relevanten Fakten erfasst – etwa durch Besichtigungen, Fotografien oder Videoaufnahmen – und in einem neutralen Protokoll festgehalten. Diese Dokumentation dient allein der sachlichen Feststellung der Gegebenheiten.
Ein Gericht beauftragt mich, eine Beweissicherung der durchgeführten Tätigkeiten vorzunehmen. Dadurch erhält das Gericht einen vorläufigen, objektiven Überblick über die festgestellten Fakten.
Vorteile der Beweissicherung
Die Beweissicherung bietet eine schnelle und effektive Möglichkeit, während eines laufenden Prozesses klare Fakten festzuhalten. So können Verzögerungen vermieden und eine termingerechte Auslieferung sichergestellt werden.
Ein besonderer Vorteil zeigt sich, wenn Maschinen abtransportiert oder ersetzt werden sollen – sei es aufgrund von Schäden, Unbrauchbarkeit oder dem Austausch gegen neuere Modelle. In solchen Fällen ermöglicht die Beweissicherung nicht nur, Beweise zuverlässig zu dokumentieren, sondern schafft auch die notwendige Klarheit, um zeitnah Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Durch eine sorgfältige Beweissicherung wird der Weg frei für zukunftsorientierte Maßnahmen, ohne dass wichtige Details verloren gehen.