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Privatgutachten

Ein Privatgutachten bietet die Möglichkeit, sich schon vor einem möglichen Rechtsstreit Klarheit über einen Sachverhalt zu verschaffen. Es gibt dem Auftraggeber Sicherheit, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsprozess anzustreben, oder ob es besser ist, eine andere Vorgehensweise zu wählen. Darüber hinaus kann ein Privatgutachten im Falle eines Gerichtsverfahrens als wertvolle Grundlage dienen: Das Gutachten steht dem vom Gericht bestellten Sachverständigen zur Einsichtnahme zur Verfügung und bietet eine solide Basis für weitere Untersuchungen. Geprüfte und erfahrene Gutachter – insbesondere Gerichtsgutachter – gewährleisten dabei höchste Sorgfalt und Neutralität.

Privatgutachten werden im Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen erstellt. Dabei achte ich stets darauf, die Fragestellungen möglichst präzise zu formulieren. Nur so ist eine aussagekräftige Beurteilung des Sachverhaltes möglich. Ein solches Gutachten kann Ihnen auch dabei helfen, die beste Vorgehensweise zu wählen – sei es, um Ihre Rechte geltend zu machen oder eine Einigung anzustreben.

Als Gerichtssachverständiger bin ich selbstverständlich auch bei Privatgutachten an meine Neutralität und Objektivität gebunden. Mein Tätigkeitsfeld beschränkt sich dabei nicht nur auf Österreich – ich bin auch in Deutschland, der Schweiz und Ungarn tätig.

Ablauf eines Privatgutachtens

Nach einer sorgfältigen Prüfung der vorliegenden Unterlagen erfolgt die Befundaufnahme. Diese dient dazu, alle offenen Fragen zu klären, den Sachverhalt nachzuvollziehen und, falls möglich, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Es ist mir wichtig, dass bei der Befundaufnahme alle relevanten Parteien einbezogen werden.

Während des gesamten Prozesses bleibt der Schriftverkehr ausschließlich zwischen mir und dem Auftraggeber. Eine Weitergabe erfolgt nur mit ausdrücklichem Einverständnis. Das fertige Gutachten wird ebenfalls nur an den Auftraggeber übergeben.

Das Privatgutachten wird in drei klar strukturierte Teile gegliedert:

  1. Befund: Dokumentation aller Fakten und Erkenntnisse.
  2. Gutachten: Ausführliche Analyse und fachliche Darlegung der Sachlage.
  3. Zusammenfassung: Prägnante Antworten auf die gestellten Fragen.
Kosten und Unterstützung im Gerichtsprozess

Die Kosten für ein Privatgutachten richten sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und sind nicht gesetzlich geregelt. Zu Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie eine detaillierte Übersicht meiner Kostensätze.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, stehe ich Ihnen auch während der Verhandlung begleitend zur Seite. Inhalt, Aufbau und Qualität eines Privatgutachtens sind mit einem Gerichtsgutachten gleichwertig, sodass Sie mit einer fundierten und objektiven Grundlage bestens vorbereitet sind.

Ein Privatgutachten schafft nicht nur Gewissheit, sondern kann auch den entscheidenden Unterschied in einem Verfahren ausmachen. Vertrauen Sie auf Fachkompetenz und Erfahrung, die Sie in jeder Situation unterstützen.